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Staig 73, 4690 Schlatt

Unser Verein

Die Hundeschule Schwanenstadt ist die Ortsgruppe 208 des Österreichischen Gebrauchshundesport-Verbands (ÖGV). Seit 1970 ist sie ein Ort der Begegnung, des Vertrauens und der gemeinsamen Leidenschaft für unsere Vierbeiner.

In der Vereinskantine wird nach dem Training gelacht, gefachsimpelt und die Liebe zum Hund geteilt.

Mitglieder der Hundeschule Schwanenstadt mit ihren Hunden

Platzordnung

Ab 2026 gelten ein paar neue Regeln – für Schutz, Spaß und Sicherheit. Unsere Platzordnung wächst mit, damit sich Mensch und Fellnase gleichermaßen wohlfühlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Am ganzen Platz an der Leine – außer im Training
  • Nur versicherte, gechipte und geimpfte Hunde
  • Grobe Behandlung bedeutet Platzverbot

Hunde am Platz

  • 1 Beim Betreten des Ausbildungsplatzes sowie am Platz sind alle Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Prüfungen und Trainingseinheiten.
  • 2 Das Umherlaufenlassen von Hunden am Ausbildungsplatz, während andere Hundeführer mit ihren Hunden arbeiten, ist verboten.
  • 11 Raufende und bissige Hunde sind mit einem gut sitzenden Beißkorb zu versehen.
  • 12 Der Welpen- und der Agility-Platz dürfen nur unter Aufsicht eines Trainers oder Kursleiters benutzt werden.
  • 16 Der Agility-Trainingsplatz ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins vorbehalten.

Gesundheit, Versicherung und Haftung

  • 5 Für alle durch Hunde verursachten Schäden haften ausschließlich deren Besitzer.
  • 6 Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind von der Ausbildung und vom Besuch des Platzes ausgeschlossen. Läufige Hündinnen sind dem Trainer oder Kursleiter zu melden.
  • 7 Alle am Kurs teilnehmenden Hunde müssen versichert, gechipt und vollständig geimpft sein.
  • 14 Für persönliche Wertgegenstände wird nicht gehaftet.

Kinder und Besucher

  • 3 Kinder sind herzlich willkommen! Die Aufsicht und Verantwortung liegt bei den Eltern oder Begleitpersonen.
  • 4 Der Aufenthalt von Kindern im Bereich der Hundeboxen ist verboten.
  • 13 Vereinsheim und Terrasse sind zur Erholung für Kursteilnehmer und Besucher da. Das Mitnehmen von Hunden ist dort verboten.

Kurse und Beiträge

  • 9 Der Kursbeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten.
  • 10 Eingezahlte Kursbeiträge werden auch bei Fernbleiben oder vorzeitigem Beenden des Kurses nicht rückerstattet.

Respekt und Ordnung

  • 8 Grobe Behandlung oder Schlagen der Hunde hat ausnahmslos Platzverbot zur Folge.
  • 15 Den Anordnungen der Ortsgruppenleitung ist Folge zu leisten.

Platznutzung und Zufahrt

  • 17 Die Österreichische Rettungshundebrigade, Staffel 7 Vöcklabruck, darf den Platz nach Absprache mit der Ortsgruppenleitung montags und freitags zum Training nutzen.
  • 18 Trainingsgruppen brauchen für die Nutzung des Platzes vorab einen genehmigten Antrag bei der Ortsgruppenleitung.
  • 19 Die Zufahrt zum Vereinsheim ist der Ortsgruppenleitung, den Kursleitern und Trainern vorbehalten.
  • 20 Gewerblich tätige Trainer dürfen den Platz nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ortsgruppenleitung nutzen.

Wir freuen uns, euch und euren Hund kennenzulernen.

Schreibt uns oder ruft Georg an – gemeinsam finden wir den passenden Kurs.